Rechte des Einzelnen und der Öffentlichkeit

Meine Geschwister! Verehrte Gläubige!

Rechte, die wir zu erfüllen haben, werden in zwei eingeteilt: Rechte Gottes und Rechte von Dienern. Der über uns am meisten Rechte besitzende Rechthaber ist ohne Zweifel der erhabene Allah, der unser Schöpfer, Erhalter, uns mit Gaben Beschenkender und unseren Weg Erleuchtender ist. An Ihn zu glauben, Ihm zu vertrauen, ein Leben gemäß seinen Geboten und Verboten zu führen, sind Rechte Allahs über seinen Dienern.

Gegenüber den Rechten der Existenz, dem Eigentum, der geistigen Identität sowie gegenüber den Persönlichkeitsrechten angerichtete Schäden werden hingegen “personale Rechte” genannt. Der Mensch ist frei in seinen Gedanken und Handlungen. Jedoch ist diese Freiheit vom Menschen nicht unendlich und auch nicht grenzenlos. Der Freiheitsbereich eines Menschen endet dort, wo der Freiheitsbereich eines anderen Menschen beginnt. Diese Grenze zu überschreiten, bedeutet, die Rechte jenes Menschen zu übertreten. Jeder bewusste Muslim, der nicht möchte, dass die Menschen, deren Rechte übertreten wurden, ihm am Jüngsten Tag am Kragen fassen, hat darauf zu achten, was er sagt; und jede seiner Handlungen mit ihren Folgen sehr gut zu bedenken und zu berechnen.

Der edle Koran ist mit seinen festgelegten Prinzipien und gezogenen Grenzen gleichzeitig ein universales Buch von Rechten; Der edle Koran ist nicht ein Buch, der Leben verletzt oder Leben vernichtet, sondern gebietet, Leben zu verleihen.1 Der Koran lehrt, nicht auf die Rechte von Waisen abzuzielen, sondern rät, ihre Rechte zu bewahren und zu beschützen.Der Koran redet daraufhin ein, bei Wiege und Maß nicht zu betrügen,3 sein Amt nicht zu missbrauchen und  weder Bestechungsgeld anzunehmen, noch zu geben und somit nicht zu Unrecht Einkünfte zu erwerben.4 Der Koran verbietet auch, sowohl uns gegenseitig zu verspotten, indem wir uns geistig verletzen, als auch durch Vergabe von Spitznamen unsere Ehre und Würde verletzen.5

Meine werte Gemeinde!

Die Dimension der “personalen Rechte”, die die ganze Gesellschaft betrifft, wird hingegen “Rechte der Öffentlichkeit” genannt. Damit sind die kollektiven Rechte einer ganzen Gesellschaft gemeint. Gegenüber dem personalen Recht eines einzelnen Individuums bedeutet dies, dass die Verantwortlichkeit dieses Rechts viel gravierender ist. Dies geht nämlich den Arbeitsschweiß von mehr als einem Menschen, die Arbeit von einem ganzen Land, ja vielleicht sogar von der ganzen Menschheit an. Jede öffentliche Ressource, die Schaden erleidet, bedeutet nämlich, dass das Recht von Millionen Menschen, mit denen eine Versöhnung sehr unmöglich erscheint, verletzt wird.

Werte Gläubige!

Wenn wir das Leben unseres Gesandten Allahs untersuchen, werden wir feststellen, dass er besonders sensibel und kompromisslos zu personalen Rechten und zu Rechten der Öffentlichkeit war. Vor dem Totengebet fragte unser Prophet (s) seine Gemeinde daher vorrangig danach, ob die verstorbene Person Schulden hatte oder nicht. Wenn sie keine Schulden hatte, leitete er das Totengebet. Sollte die Person Schulden haben, betete er das Totengebet nicht vor bevor ihre Schulden mit der eigenen Hinterlassenschaft beglichen wurden.6

Er sah, wie sein kleiner Enkel Hasan eine von den Datteln der öffentlichen Hand in seinen Mund nahm. Unser Prophet griff sofort ein, holte die Dattel mit seiner eigenen Hand aus seinem Mund heraus und sagte, dass es nicht erlaubt (halal) für ihn ist.7

In einem Krieg berichteten manche der Gefährten unserem Propheten: “Die Person soundso ist gefallen.” Der Gesandte Allahs widersprach dem unmittelbar und teilte mit, dass jene Person nicht als Märtyrer betrachtet werden kann. Er eignete sich nämlich einen Mantel, der als öffentlicher Besitz zu werten war, an.8

Wir als Muslime können und dürfen folgendes nicht aus dem Sinn verlieren: Nicht nur die Menschen, sondern auch von den im Himmel fliegenden Vögeln bis zu den auf dem Boden fortbewegenden Ameisen; von den im Meer schwimmenden Fischen bis zu den im Erdboden Wurzeln schlagenden Bäumen sind alle Lebewesen jeweils Diener Allahs und auch ihre Rechte haben wir zu bewahren.

Möge uns der erhabene Allah zu noch sensibleren und rücksichtsvolleren Personen zu den Rechten der Einzelpersonen sowie der Öffentlichkeit machen. Möge der erhabene Allah uns allen gewähren, dass wir mit leuchtendem und erfreutem Gesichtsausdruck vor Allah treten können, indem wir uns miteinander versöhnen bevor jener gewaltige Rechenschaftstag kommt. Darin wird die Person nämlich von Geschwisterkind, Mutter, Vater und Ehepartner und Kindern fliehen.9


Die DITIB-Predigtkommission

 

1 Koran, al-Isra, 17/33.  
2 Koran, an-Nisa, 4/2.    
3 Koran, al-Isra, 17/35.       
4 Koran, al-Baqara, 2/188.             
5 Koran, al-Hudschurat, 49/11.         
6 Tirmidhi, Dschenaiz, 69.                        
7 Bukhari, Zakat, 60.
8 Tirmidhi, Siyar, 21, 1574.
9 Koran, Abasa, 34-36.



Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der DITIB reproduziert, vervielfältigt oder verarbeitet werden.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Wir verwenden außerdem Dienste zur Analyse des Nutzerverhaltens und zum Einblenden von Werbung. Um weitere Informationen zu erhalten und ein Opt-Out-Verfahren einzuleiten klicken Sie bitte auf „Weitere Informationen“.