Unsägliche Veranstaltung in der DITIB-Moschee Chorweiler – Weitere Präventiv- und Schutzmaßnahmen erforderlich

Köln, 18.11.2023: Am 16.11.2023 fand in den Räumlichkeiten der DITIB Chorweiler eine als religiös angefragte Veranstaltung des Kulturvereins der Kunar Jugendlichen e.V. statt. Entgegen vertraglicher Vereinbarung wurde daraus eine politische Veranstaltung, mit Rednern der Taliban. Der Vertrags- und Vertrauensbruch gegenüber unserer Moscheegemeinde wurde durch unsere Gemeinde entsprechend kommuniziert. Die DITIB Chorweiler hat sich in aller Deutlichkeit von den Veranstaltern, Rednern und Veranstaltungsinhalten distanziert und dem Kulturverein der Kunar Jugendlichen e.V. Hausverbot erteilt.

Wichtig ist für uns als DITIB-Dachverband, dass neben den Konsequenzen auch die Frage erörtert wird, wie derartige Fehler minimiert bzw. verhindert werden können. Wir werden solche Erfahrungen zu Anlass nehmen, dies in  unseren routinemäßigen Zusammenkünften im Dezember 2023 und Januar 2024 mit allen Ortsvorständen des DITIB-Bundesverbandes zu thematisieren. Denn unsere bundesweit 858 Moscheegemeinden haben einen aus ihren Mitgliedern gewählten, ehrenamtlichen Vorstand, der im Regelfall aus jeweils 7 Mitgliedern besteht. Diese haben die schwere Aufgabe, eine in seiner kulturellen, ethnischen, religiösen und auch politischen Zusammensetzung sehr vielfältige Gemeinde zu leiten und somit auch nichttürkischen Muslimen, welche einen wichtigen Teil unserer Gemeinden abbildet, eine religiöse Heimat und die nötigen Dienste in gewohnter DITIB-Qualität zu bieten. Das hieraus Fehler resultieren können, darf und soll nicht dazu führen, dass sich DITIB von seiner Vielfalt, die der Integration und der gesellschaftlichen Teilhabe wertvolle Beiträge liefert, abwendet, welche allzu gerne verschwiegen werden.  Daher ist ein nachhaltiger und ständiger Austausch und gegenseitige Unterstützung notwendig, die sich auch aus diesen Erfahrungen speist.   

Unsere DITIB-Chorweiler Gemeinde hat im aktuellen Fall alles aus ihrer Perspektive notwendige getan, um sich selbst, die Moschee Chorweiler und den Verband zu schützen und ist - trotz vertraglicher Absicherung – aufs Gröbste durch diese unautorisierte Veranstaltung geschädigt worden. Denn trotz Einhaltung der Vorgaben ist die Frage, wie ein Vertreter der Taliban in einem Raum der DITIB auftauchen konnte genauso ungeklärt, wie auch weiterhin ungeklärt ist, wie diese Person nach Europa und im speziellen nach Deutschland einreisen und sich hier frei für die menschenverachtende Praxis der Taliban werben konnte. Hier sind neben unserer Gemeinde auch die Behörden, in der Pflicht, die Angelegenheit in seiner Ganzheitlichkeit transparent aufzuklären. Wir werden diesen Fall inhaltlich und juristisch aufarbeiten und werden falls nötig neben den bisher erfolgten - wie Hausverbot für die Verantwortlichen – auch weitere Maßnahmen prüfen . 

Die DITIB lehnt, gemeinsam mit all ihren Verbandsstrukturen jede -auch nur geistige- Nähe zur Taliban oder  anderen Extremisten ab. Wir distanzieren uns in aller Entschiedenheit unmissverständlich von Extremismus, Terror und Gewalt und wir verurteilen den Auftritt der Taliban in Deutschland aufs Schärfste und erwarten von den staatlichen Institutionen ebenfalls eine lückenlose Aufklärung.


DITIB-Bundesvorstand

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