Religiöse Dienste

Die Gläubigen werden von der Geburt bis zum Tode in den religiösen Diensten betreut. Diese umfassen folglich die gesamte Lebensspanne mit all ihren Bedürfnislagen und entsprechenden Notwendigkeiten. Die religiösen Dienste enthalten die Organisation und Leitung der vielfältigen rituellen Gebete (fünfmaliges, tägliches Pflichtgebet, Freitags- und Festtagsgebete, Totengebete) und Gottesdienste. Darüber hinaus werden religiöse Inhalte über die religiöse Unterweisung hinaus vermittelt und erläutert und Muslime dabei individuell betreut. Zudem werden ebenso religiöse Dienste für besondere Lebenssituationen angeboten, wie etwa religiöse Tätigkeiten auf Anfrage in Krankenhäusern, Gefängnissen, Jugendsozialeinrichtungen oder in Notfällen. Dies leitet sich von denjenigen islamischen Geboten ab, die zu religiöser und gesellschaftlicher Verantwortung aufrufen.

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