Verehrte Gläubige!
Im rezitierten edlen Vers sagt Allah, der Erhabene: “O Menschen! Esst von dem, was auf Erden erlaubt und gut ist, und folgt nicht den Fußstapfen des Satans; er ist euch ein offenkundiger Feind.“1
In einem Hadis sagt unser Prophet (s): “Niemand verzehrt einen noch besseren Bissen, außer was er aus eigener Handarbeit selbst verdient. Auch Davud (s), Gesandter Allahs, verzehrte das, was er aus eigener Handarbeit verdiente.”2
Die islamische Religion legt großen Wert darauf, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Aus diesem Grund wird im Islam die Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes, ohne auf andere angewiesen zu sein, sowie das Arbeiten und die Bestreitung des Unterhaltes für die Familie über erlaubte Wege, als eine obligatorische Pflicht akzeptiert, genauso wie auch das Erlernen von Wissen als Pflicht gesehen wird.
Die Einkünfte aus den Bemühungen innerhalb des “religiös erlaubten Rahmens” im Bereich von Handel, Wirtschaft und Dienstleistungen sind erlaubter Verdienst (Helal). Der Islam unterstützt alle Arbeiten im –religiös- “erlaubten Rahmen” und verbietet somit Faulenzerei, Herumtreiberei und Betteln. Der Islam nimmt sich das wichtige Prinzip für die Verdienstmöglichkeiten des –religiös- “legalen” als Grundsatz und hat daher Einnahmewege wie Diebstahl, Überfall, Zinsen, Glücksspiele und Bestechung verboten.
So wie man sich vom Verbotenen (Haram) und von Mitteln, die zum Verbotenen führen, fernhalten sollten, ist es auch erforderlich, dass man sich von Tätigkeiten und Verdiensten, die zweifelhaft sind, fernhält. Schließlich wird in einem Hadis folgendes gesagt: “Die erlaubten (Helal) und die verbotenen (Haram) Dinge sind klar. Allerdings gibt es zwischen diesen beiden auch zweifelhafte Themen, zu denen die meisten aus dem Volk nicht wissen, ob diese erlaubt oder verboten sind. Wer sich von den zweifelhaften Dingen nicht verwahrt, wird sich in zunehmend in das Verbotene versenken. So wie ein Hirte, der seine Herde um die Grenze eines Grundbesitzes eines Fremden weiden lässt, gibt es die Gefahr, dass seine Tiere in diesen Grundbesitz eintreten. Vorsicht! Jeder Staat hat Grenzen von unerlaubten Bereichen, in die man nicht eintreten darf. Vorsicht! Die Grenzen Allahs sind die Dinge, die Allah verboten (Haram) hat.”3
Der Erwerb des Unterhaltes über verbotene (Haram) Wege verhindert das Wohlwollen Allahs und auch die Annahme der Bittgebete und Gottesdienste. Unser geliebter Prophet gibt in seinen Hadisen ein auffrischendes Beispiel: “Eine Person macht sich auf dem Weg Allahs auf lange Reisen auf und öffnet seine Hände und richtet diese gen Himmel, obwohl seine Haare wie ein Struwwelpeter durcheinander und verstaubt sind, und dann formuliert er sein Bittgebet wie folgt: “Oh Allah, oh Allah ...” Auf der anderen Seite verzehrt er Unerlaubtes (Haram), trinkt Unerlaubtes (Haram) und seine Speise ist Unerlaubtes (Haram). Wie kann das Bittgebet einer solchen Person angenommen werden!”4
Lassen sie uns folglich die von Allah uns als erlaubt gegebenen Gaben (Halal) nicht mit eigenen Händen zum unerlaubten (Haram) wandeln. Lassen sie uns selbst und das Wohl unserer Familien nicht durch unerlaubten Verdienst gefährden.
Ich möchte meine Predigt mit dem folgenden Hadis unseres Propheten beenden: “Am Jüngsten Tag wird der Mensch nicht vor Allah abtreten können, bevor er die Rechenschaft darüber ablegt, woher er sein Eigentum erworben hat und wofür er es ausgegeben hat.”5
Die DITIB-Predigtkommission
1 Koran, al-Baqara 2/168
2 al-Bukhari, Buyu´ 34/2072, 2073
3 al-Bukhari, Buyu´ 2, Iman 3
4 al-Muslim, Zakat, 65
5 at-Tirmidhi, Sifatu‘l-Qiyama 1,Hadis Nr. 2416
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