Tugenden der Ehe und Scheidung

Verehrte Gläubige!

Das Erwünschte in einer muslimischen Familienstruktur ist, dass die Ehe ein Leben lang fortdauert; und dass die Ehepartner den schweren und schwierigen Umständen gemeinsam die Stirn bieten, sowie einander bei Freude und Leid unterstützen. Niemand ist perfekt. Jeder hat sowohl gute als auch makelhafte und fehlerhafte Seiten. Die Fortdauer der Familie ist daran gebunden, dass sich beide Seiten gut kennen, einander so akzeptieren wie sie sind und sich gegenseitig respektieren. Folglich sollten sich die Ehepartner darauf fokussieren, dass sie ihre schönen Seiten sehen und so ihr Leben fortführen anstatt perfektionistische Erwartungen zu hegen. Schließlich sagt der erhabene Schöpfer im edlen Koran folgendes: “(Gläubige!) [...] Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.”1 Auch unser Prophet (s) sagte: “Wer an Allah und Seinen Propheten glaubt, soll seinem Ehepartner gegenüber keine bösen Gefühle hegen, denn wenn er sich unbehaglich von manchen ihrer Charaktereigenschaften fühlt, gefallen ihm womöglich andere Charaktereigenschaften von ihr.”2 Damit empfahl der Prophet (s), dass die Ehepartner so gut wie möglich miteinander gut auskommen sollen und sich bemühen sollten, die guten Seiten voneinander zu sehen.

Werte Gläubige!

Vom Glück und Wohlergehen einer Familie ist etappenweise jeder verantwortlich. Besonders warnte unser geliebter Prophet (s) die nahen Verwandten davor, Worte und Handlungen, die die Einheit der Familie negativ beeinträchtigen könnten, zu verwenden. Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer die Ehefrau gegen ihren Ehemann aufstachelt, ist nicht von uns.“3 Somit sagte er, dass es einer reifen Person nicht geziemt, einen Keil zwischen die Ehepartner zu treiben, und ihr Wohlergehen mit Worten und Handlungen nicht zu sprengen. An diesem Punkt ist die Verantwortung von den Familien und den Nächsten von den Ehepartnern, zwischen den Ehepartnern zu versöhnen, die Zerrüttung der Familien zu verhindern und Schiedsrichter zu sein, wenn sie selbst keinen Konsens finden können. Diese Verantwortung wird im erhabenen Koran wie folgt thematisiert: „Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von ihrer Familie und einen Schiedsrichter von seiner Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah Frieden zwischen ihnen stiften. Allah ist wissend und weise.“4

Meine verehrten Geschwister!

Obwohl sich die Ehepartner beharrlich bemühen, ihre Ehe fortzuführen und trotz aller getroffenen Maßnahmen diesbezüglich kann es manchmal wegen zwingender Gründe erforderlich werden, die Ehe zu beenden. In diesem Fall sollte das eheliche Leben unter besonders hoher Beachtung und Wahrung der Rechte und Intimitäten beendet werden, bevor noch größere Wunden bei den Ehepartnern, Kindern und dem gesellschaftlichen Leben hervorgerufen werden.

In den diversen Etappen sollte die Entscheidung zur Scheidung erneut durchdacht werden, da sie aufgrund ihrer gravierenden Folgen eine besonders ernste Angelegenheit ist. Schließlich ist die Auflösung der Ehe aufgrund ungerechtfertigter Gründe oder gewöhnlicher Vorwände eine große Verantwortung. Es ist ein Vorenthalten der mütterlichen und väterlichen Fürsorge von den Kindern genau wenn sie dies am meisten brauchen. Hierzu sagte unser Prophet (s): “Eine der legitimen, jedoch dem erhabenen Allah am unliebsten Dinge ist die Scheidung.”5 Damit vermittelte er, dass die Scheidung ein nur in zwingenden Situationen einzuschlagender Weg ist.

Wenn die Ehe trotz aller Maßnahmen mit einer Scheidung getrennt wird, sollten die Ehepartner ihre gegenseitigen Rechte, die aus ihrer gemeinsamen Vergangenheit resultieren, respektieren und ihre Intimitäten ebenso mit Loyalität wahren. Schließlich sagt der erhabene Allah: „[…] dann haltet sie in Güte oder trennt euch von ihnen in Güte […]“6 Somit wird verdeutlicht, dass eine gläubige Persönlichkeit sogar auch bei der Scheidung nach dem tugendhaftem Charakter zu handeln hat. Lassen sie uns nicht vergessen, dass unsere erlittene Mühsal, sowie unsere Selbstaufopferungen für die Fortführung des ehelichen Familienlebens als rechtschaffene Werke zum Anlass für unsere Errettung im Jenseits sein werden. Lassen sie uns auch folgendes Bittgebet, das uns unser erhabener Allah lehrte, nicht aus dem Sinn verlieren: „Unser Herr, gib uns an unseren Gattinnen und Kindern Augentrost und mache uns für die Gottesfürchtigen zu Vorbildern.“7

 

Die DITIB-Predigtkommission

 

1 Koran, an-Nisa, 4/19.                                                       
2 Muslim, Rada`, 61.      
3 Abu Dawud, Talaq, 1, 2.
4 Koran, an-Nisa, 4/35.  
5 Abu Dawud, Talaq, 3.
6 Koran, at-Talaq, 65/2.
7 Koran, al-Furqan, 25/74.



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