Stellungnahme und Gegendarstellung der DITIB zum Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13.10.2009: „Die Freunde vom Al-Qaida Ortsverein Langen“


Bezug nehmend  auf den o.g. Artikel, der am 13.10.2009  sowohl in der Printausgabe als auch als Onlineversion im Internet erschienen ist, sieht sich die Türkisch Islamische Union zu folgender Stellungnahme und Gegendarstellung veranlasst:

 

Die von der FAZ  gewählte Überschrift, wie sie oben angegeben ist, in Kombination mit einem Foto des Eingangsbereichs des DITIB-Ortsvereins von Langen, das am Tag der Offenen Moschee entstanden ist und eigentlich nur die rege Teilnahme hier zeigt und damit dokumentiert, suggeriert dem Leser, dass es sich hierbei um eben den besagten Ortsverein der Terrororganisation Al-Qaida handele.

 

Damit aber nicht genug, beschreibt auch der Text darunter an einer Stelle einen „von Yilmaz geführten Al-Qaida-Ortsverein Langen, eine Art Reisebüro für aufstrebende Dschihad-Novizen“. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Autor mit „Al-Qaida Ortsverein“ den DITIB-Ortsverein von Langen meint, oder aber sonstige Räumlichkeiten des besagten A. Yilmaz, die er für seine Aktivitäten genutzt hat. Denn auch wenn hier das Letztere gemeint sein sollte, bleibt der Eindruck,  und ist für den Leser nur schwer zu verifizieren, dass der DITIB-Ortsverein  hiermit als Al-Qaida-Ortsverein fungiert. Dass dem nicht so ist und nicht sein kann brauchen wir eigentlich nicht zu sagen, tun es an dieser Stelle aber doch - und zwar mit Vehemenz -  um damit jegliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, denn hier wird durchaus mit einer semantischen Doppeldeutigkeit gespielt.

 

Aber auch damit nicht allein. Denn dieser unterstellende und vorverurteilende Grundtenor des Artikels bleibt sich auch weiterhin treu, wenn er eine Kausalität zwischen den Moscheebesuchen des A. Yılmaz in der Langener  DITIB-Moschee mit seinen späteren Aktivitäten in der „Sauerland-Gruppe“ festzustellen meint und schlimmer noch dem Leser keinen anderen als diesen Eindruck vermittelt  Denn dass er mit dem Besuch unserer Moschee auch hier radikalisiert worden ist, oder von hier aus operiert hat,  steht so noch auf keinem Blatt und kann so nicht erfunden werden.

 

Der DITIB sind als Dachverband 893 Ortsvereine angeschlossen. Bis zum heutigen Tag sind in keinem unserer Ortsvereine irgendwelche illegalen und erst Recht keine extremistischen Aktivitäten beobachtet worden. Auch nähere Untersuchungen in der DITIB-Moschee von Langen bestätigten, dass die Mitglieder der „Sauerlandgruppe“ hier weder zu irgendeinem Zeitpunkt aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt waren, noch eine Plattform für ihre extremistischen und kriminellen Machenschaften finden konnten. Lediglich der Vater eines der Beschuldigten besuchte die Moschee regelmäßig, mit ihm gelegentlich der Beschuldigte. Moscheen sind offen für Alle. Allein der Besuch eines Extremisten macht aber die Moschee nicht zum Ort eines terroristischen Lagers.

 

DITIB tritt gerade mit dem Anspruch an,  eben solchen Aktivitäten entgegen zu wirken. Dass wir hierin Erfolg haben, zeigen uns nicht nur die steigenden Mitglieder- und Besucherzahlen, sondern auch der Zuspruch und das Vertrauen, das uns unsere Ansprechpartner auf staatlicher sowie auf allen anderen Ebenen entgegenbringen, wenn sie uns aufsuchen und mehr noch mit uns zusammen arbeiten. Wir sind uns dabei aber bewusst, dass uns das alleine nicht vor Fehltritten einzelner Moscheebesucher  feien kann, so dass wir auch weiterhin präventive Arbeit leisten und die Muslime aufklären, wenn wir z.B. wie zuletzt in unserer Freitagspredigt am 2.10.2009 (auch weiterhin nachzulesen auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Freitagspredigten“) die Muslime darauf aufmerksam machen, welche Verhaltensregeln sie als Gläubige für ein gedeihliches Zusammenleben in einer Gesellschaft befolgen müssen, in der Menschen unterschiedlichster Herkunft und unterschiedlichster Religionszugehörigkeit  leben.

 

Die falsche Wiedergabe der Hintergründe der Moschee sowie der Moscheebesuche des Beschuldigten in dem Artikel verdreht all diese Tatsachen und stellt eine Verleumdung dar.

 

Insofern haben  wir die FAZ zu folgender Gegendarstellung aufgefordert:


GEGENDARSTELLUNG

Unter der Überschrift „Die Freunde vom Al-Qaida Ortsverein Langen“ erschien in der FAZ vom 13.10.2009 ein Leitartikel, der unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die  wir hiermit wie folgt richtig stellen:
 

  1. Unwahr ist, dass die DITIB Moschee in Langen ein „Al-Qaida Ortsverein“ ist. Wahr ist, dass der Beschuldigte lediglich seine Gebete gelegentlich dort verrichtet hat und zu keinem Zeitpunkt dort sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt und auch keine Plattform für extremistische Zwecke vorgefunden hat.

  2. Mit „Al-Qaida Ortsverein“ ist nicht die DITIB Moschee in Langen gemeint, sondern eine andere Räumlichkeit in Langen, in der sich die Beschuldigten versammelt haben könnten.

  3. Unwahr ist, dass die Moscheegemeinde, die einzelnen Gemeindemitglieder oder der Imam der Moschee Kenntnis vom Vorhaben der Beschuldigten hatten.
    Wahr ist, dass in der Moschee stets Präventivarbeit gegen Extremismus geleistet worden ist und DITIB sowohl als Dachverband als auch mit ihren Ortsgemeinden ein zuverlässiger Partner gegen Terrorismus ist.

  4. Unwahr ist, die Moscheegemeinde habe den Beschuldigten in seinen Reihen geduldet.
    Wahr ist, hätte die Gemeinde Kenntnis über die kriminellen und menschenverachtenden Machenschaften erlangt, so hätte die Gemeinde ein Hausverbot erteilt. Wahr ist auch, dass Moscheen offen sind für alle Muslime.

  5. Unwahr ist, dass die Beschuldigten Freunde  in der DITIB-Moschee Langen haben.
    Wahr ist, dass diese sich nur außerhalb der DITIB-Moschee Langen organisiert haben.


Sadi ARSLAN
Vorstandsvorsitzender der Türkisch Islamischen Union

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Wir verwenden außerdem Dienste zur Analyse des Nutzerverhaltens und zum Einblenden von Werbung. Um weitere Informationen zu erhalten und ein Opt-Out-Verfahren einzuleiten klicken Sie bitte auf „Weitere Informationen“.