Stellungnahme zum verschärften Einbürgerungsverfahren in Baden- Württemberg ab 1. Januar 2006

Beim verschärften Einbürgerungsverfahren in Baden-Württemberg ab 1. Januar 2006 werden ausschließlich Muslimen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, Fragen zu ihrem Verständnis der Grund- und Freiheitsrechte gestellt. Sowohl dieses Verfahren wie auch die Art der Fragen machen die muslimische Öffentlichkeit in Deutschland betroffen.

Man kann verstehen, dass sich die Menschen nach den unmenschlichen Terroranschlägen in der letzten Zeit, dessen Täter sich auf den Islam berufen haben, besorgt zeigen. Wobei aber auch Muslime Opfer dieser Attentate sind und diese terroristischen Aktionen verurteilen. So hat DITIB bereits vor einem Jahr zu einer großen Demonstration für Frieden und gegen Terror gerufen.

Wir glauben nicht, dass eine Befragung nur der Muslime den Extremismus schwächt. Eine solche Behandlung stärkt lediglich das sich ohnehin ausbreitende Gefühl, auf Grund des Glaubens als Muslime diskriminiert zu werden auch bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Der deutsche Staat bekommt von den Menschen Informationen auch ohne intensive und pauschale Verhöre. Somit können die Grundrechte und Freiheiten der Menschen unangetastet bleiben.

Wir bitten die Verantwortlichen und die Öffentlichkeit, dieses Verfahren noch einmal gründlich, sensibel und umfangreich zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rýdvan ÇAKIR
Präsident der DITIB

Rýdvan ÇAKIR
Präsident der DITIB


Generalsekretär der DITIB

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