Das gemeinschaftliche Ritualgebet

بِسْمِ اللهِ الْرَّحمَنِ الْرَّحِيمِ

الرَّاكِعِينَ مَعَ وَارْكَعُوا الزَّكَاةَ وَءَاتُوا الصَّلَاةَ وَأَقِيمُوا


Bismillāhirrahmānirrahīm
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
“Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakāt und verbeugt euch mit denjenigen, die sich verbeugen im Gebet.”

 

[Sure Baqara, Vers 43]

Verehrte Muslime,

zu den stärksten Sunna unseres Propheten (saw) gehört das gemeinschaftlich verrichtete Ritualgebet (namazsalāt). Unser Prophet (saw) forderte seine Gemeinde stets hierzu auf. Denn, so ließ er sie wissen: „Das Ritualgebet in der Gemeinde ist siebenundzwanzig-fach besser und Wohl bringender für die Gläubigen, als das alleine verrichtete.“ [1] Sein Leben lang leitete er das Gebet der Gemeinde. Und wenn er mal krank war und nicht vorbeten konnte, so stellte er sich hinter seinen Gefährten Abu Bakr (r.a.), in die Reihen seiner Gemeinde, und verrichtete das Ritualgebet wenigstens mit ihnen in Gemeinschaft. Seit den Anfangszeiten des Islam ist das Gebet in der Gemeinde ein fester Bestandteil muslimischen Lebens, der in dieser Form auch nicht mehr wegzudenken und sogar zu einem Sinnbild und Symbol des Islam geworden ist.

Verehrte Gläubige,

das Freitagsgebet sowie die fünf täglichen Gebete gemeinschaftlich zu verrichten, dazu werden Muslime mit Nachdruck aufgefordert. So sagte unser Prophet (saw) dereinst in seinen Hadisen: „Wenn die Menschen um den Lohn des Gebets in der ersten Reihe wüssten, so würden sie wetteifern hierdrum und die Plätze unter sich nur durch das Los aufteilen können. Und wüssten sie um den Vorzug des Nachtgebets sowie des Morgengebets, so würden sie sogar kriechend zum Gebet in der Gemeinde kommen.“ [2] „Wer das Nachtgebet mit der Gemeinde verrichte, ist wie jemand, der die halbe Nacht in Gottesdiensten zugebracht hat. Und wer das Morgengebet mit der Gemeinde verrichtet, ist wie jemand, der die ganze Nacht in Gottesdiensten verbracht hat.“ [3]

Verehrte Muslime,

wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass das gemeinschaftliche Gebet siebenundzwanzig-fach besser ist, als das alleine verrichtete. Folgender Hadis lehrt uns nun, worin der Vorzug liegt: „Wenn einer von euch die rituelle Reinigung vornimmt und nur zum Ritualgebet sich in die Moschee begibt, so wird ihm für jeden seiner Schritte bis dorthin ein Lohn zugeschrieben eine Sünde freigegeben. Wenn er dann die Moschee betritt und hier auf das Gebet wartet, wird ihm für diese Zeit Lohn zugeschrieben, so als würde er das verrichten. Solange er hier niemanden stört und seine rituelle Reinigung beibehält, beten die Engel für ihn: ‚O Allah! Vergib diesem Deinem Diener. Erbarme Dich seiner. Und nimm seine reumütige Abkehr (tawba) an.‘“ [4]

Verehrte Muslime,

in Vers 43, Sure Baqara heißt es: “Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakāt und verbeugt euch mit denjenigen, die sich verbeugen im Gebet.” Das gemeinschaftliche Gebet ist uns demnach ein Gebot Allahs. Denn das stete Einfinden mit der Gemeinde wird unter den Muslimen zu Einheit und Zusammenhalt führen. Es wird sie ferner sensibilisieren füreinander. Sie werden lernen, auf ihre Glaubensbrüder, mit denen sie das Gebet Schulter an Schulter verrichten, Sorge zu tragen, wenn diese mal ausbleiben. Sich nach ihrem Befinden zu erkundigen, wenn sie dann wieder zusammen finden.

So möget ihr nicht vergessen, dass die Barmherzigkeit Allahs auf den Gläubigen ist, wenn diese als Gemeinde zusammen kommen. Und daher stes bemüht sein, das Ritualgebet mit der Gemeinde zu verrichten.

[1] Buchārī, Ezan, 30; Muslim, Mesādschid 42.
[2] Buchārī, Ezan, 9; Muslim, Salāt, 129.
[3] Buchārī, Ezan, 34; Muslim, Mesādschid, 260.
[4] Abū Dāwud, Salāt, 49, I, 378.

Abdullah BORA
Religionsbeauftragter der DITIB-Mosschee in Sindelfingen
 


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