Unsere Verwandten

بِسْمِ اللهِ الْرَحْمَنِ الْرَحيِمِ

وَ ءَاتِ ذَا الْقُرْبَى حَقَّهُ وَ الْمِسْكِينَ وَ ابْنَ السَّبِيلِ وَ لاَ تُبَذِّرْ تَبْذِيرًا

 
Bismillahirrahmanirrahim
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
“Gib den Verwandten ihr Recht sowie den Bedürftigen und dem Wanderer. Und verschwende nicht was du in Händen hast.”
 
[Sure “Isra”, Vers 26]
Verehrte Muslime,
 
kraft seiner Schöpfung ist der Mensch ausgestattet mit überragenden Eigenschaften. Als solches Geschöpf ist ihm aber auch Verantwortung auferlegt gegenüber seiner Familie, seinen Eltern und allen anderen Verwandten. Der Islam legt ohne Zweifel großen Wert auf die Pflege verwandtschaftlicher Beziehungen. Dabei sollten diese bestimmten Prinzipien folgen und von Fortdauer sein.

Verehrte Gläubige,

im Koran heißt es zu den Beziehungen mit den Verwandten und den anderen Mitmenschen: “Dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und seid gütig zu den Eltern und zu den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, den nahen und den fernen Nachbarn, den nächsten Freunden, dem Fremden auf Wanderschaft und denjenigen, die unter eurem Befehl stehen.“ [1] Demnach kommen die guten Beziehungen zu unseren nächsten Verwandten gleich nach dem Glauben an Allah selbst. Denn die Einheit zwischen den Familienmitgliedern und den Verwandten schafft einen Ausgangspunkt auch für das Miteinander in der Gesellschaft. Ebenso sind eine gute Kommunikation und ausgeprägte Solidarität in der Familie auch eine solide Basis für das Heranziehen der nachfolgenden Generationen. In einer solchen Umgebung aufzuwachsen ist sicherlich förderlich.

Auch folgender Koranvers weist uns darauf hin, dass wir eine Verantwortung gegenüber unseren Verwandten haben und dieser auch nachkommen müssen: “Gib den Verwandten ihr Recht sowie den Bedürftigen und dem Fremden auf Wanderschaft. Und verschwende nicht was du in Händen hast.” [2] Der Islam hat Verwandte einander für erbberechtigt erklärt und die bedürftigen unter ihnen als ersten Empfängerkreis für die Vermögensabgabe (zekat) und sonstige Spenden. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang folgender Hadis des Propheten: “Wer einem Armen hilft, erhält hierfür eine gute Tat gutgeschrieben. Wer hingegen einem Verwandten hilft, zwei. Eine gute Tat für die geleistete Hilfe und eine weitere für das Bedenken des Verwandten.” [3]

Verehrte Brüder und Schwestern,

unser Prophet, der uns im Bezug auf den Umgang mit den Verwandten das beste Vorbild ist, sagte dereinst hierzu: “Wer an Allah glaubt und das Jüngste Gericht, der bedenke seine Verwandten und kümmere sich um diese.” [4] Und in einem weiteren Hadis ließ er uns wissen: „Wer die Beziehungen zu seinen Verwandten abbricht, kommt nicht ins Paradies.“ [5] Er selbst hat seine Verwandten stets besucht, die Verwandtschaftsbande zu ihnen gepflegt, sie bewirtet und ihnen Geschenke geschickt. Traf er auf seine Verwandten, so lachte er über das ganze Gesicht und er verspürte eine tiefe Seelenruhe. Dass er darüber hinaus die Botschaft des Islam zunächst an seine Verwandten gekündet hat, zeigt uns ebenso den Stellenwert dieser bei ihm. Denn somit hat er sie nicht nur materiell bedacht, sondern auch bezüglich der religiösen Unterweisung.

Verehrte Muslime,

wir sollten uns stets in Erinnerung halten, dass es uns ein Gebot unserer Religion ist, unsere Verwandten zu besuchen. Daher sollten wir in all unseren Handlungen einzig das Wohlwollen Gottes suchend und ohne irgendwelche Gegenleistung hierfür zu erwarten in aller Aufrichtigkeit unsere Herzen öffnen. Dazu gehört, dass wir unsere Beziehungen mit unseren Verwandten noch mal unter die Lupe nehmen und auch unter Einsatz der modernen Kommunikationsmittel von heute ihnen versuchen nahe zu sein. Denn wir dürfen nicht vergessen: „Wer die Bande zu den Verwandten aufrecht erhält, dem erbarmt sich Allah. Und wer sie abbricht, dem wird Allah Seine Güte und Seine Barmherzigkeit entziehen.“ [6]

[1] Nisa, 4/36.
[2] Isra, 17/26.
[3] Tirmizi, Zekat, 26.
[4] Buchari, Adab, 85.
[5] Muslim, Birr, 18, 19.
[6] Buchari, Adab, 13.

Enver POLATOĞLU
Religionsbeauftragter der DITIB Eyüp Sultan-Moschee in Frankfurt/Höchst

 
 


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