Gegenseitige Rechte und Pflichten von Eheleuten

بِسْمِ اللهِ الْرَحْمَنِ الْرَحِيِمِ

وَمِنْ آيَاتِهِ أَنْ خَلَقَ لَكُمْ مِنْ أَنفُسِكُمْ أَزْوَاجاً لِتَسْكُنُوا إِلَيْهَا وَجَعَلَ بَيْنَكُمْ مَوَدَّةً وَرَحْمَةً إِنَّ فِي ذَلِكَ لَآيَاتٍ لِقَوْمٍ يَتَفَكَّرُونَ

 
”Zu Seinen Zeichen gehört, dass Er euch aus euch selbst Partner schuf, damit ihr bei ihnen ruht, und dass Er zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesät hat. Wahrlich, hierdrin sind Zeichen für Leute, die nachdenken.”
[Sure “Rum”, Vers 21]
Verehrte Gläubige,
 
Allah, der Erhabene, schuf alles im Universum in Paaren. Auch der Mensch unterliegt diesem Gesetz und ist daher als Mann und Frau erschaffen. [1] So schuf Allah zunächst den ersten Menschen und Propheten Adam (a.s.) und aus diesem seine Ehefrau Eva.

Um den Fortbestand des Menschengeschlechts zu sichern und seine Fortpflanzung auf legitimem Weg zu sichern, hat Allah die Institution der Ehe vorgeschrieben. Demnach zählt der Islam außerehelische geschlechtliche Kontakte (zina) zu den großen Sünden, den Kebair. Denn dies widerspricht nicht nur der natürlichen Erschaffung und Veranlagung des Menschen sowie den moralisch-ethischen Werten, sondern gefährdet auch den Fortbestand der nachkommenden Generationen und das soziale Leben.

Seiner Erschaffung nach benötigt der Mensch ein warmes Nest, einen Partner, mit dem er sein Leben gemeinsam gestalten kann. Ganz wie im folgenden Koranvers geheißen: ”Zu Seinen Zeichen gehört, dass Er euch aus euch selbst Partner schuf, damit ihr bei ihnen ruht, und dass Er zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesät hat. Wahrlich, hierdrin sind Zeichen für Leute, die nachdenken.” [2]

Verehrte Brüder und Schwestern,

eine Ehe verläuft zweifelsohne nicht immer reibungslos und es gibt viele Bereiche bei denen man anecken kann. So gibt es Ehepaare, die sich schon beim geringsten Vorfall trennen wollen. Dabei sind Ehepartner vielmehr dazu angehalten, die Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, die ihnen zukommen, um die Familie zu einem Hort der Liebe und der Barmherzigkeit werden zu lassen und die Ehe insgesamt in einer solchen Atmosphäre weiter zu führen. Ehepartner sollten sich gegenseitig respektieren, aufrichtig und verständnisvoll miteinander sein. Sie sollten nicht grob zueinander sein, die Regeln der Sittsamkeit und Tugendhaftigkeit nicht verlassen sowie das Familienbudget nicht überziehen. Sie sollten, allen voran ihre Eltern, auch andere Erwachsene achten und sich derart ihrer Gebete versichern. Ehepartner dürfen zudem nicht vergessen, dass die Ehe nicht eingegangen wird, um gegenseitig irgendwelche Interessen zu befrieden oder um den Partner zu unterdrücken, sich ihm gegenüber als überlegen zu gebahren. Vielmehr obliegt es den Ehepartnern, die glücklichen Momente und die schönen Seiten des Lebens miteinander zu teilen und ebenso Leid und Probleme wieder gemeinsam zu meistern. Ein jeder von den Ehepartnern sollte sich anstrengen und überlegen, wie er den anderen glücklich machen kann. Sie sollten sich nicht darin überbieten, ihr Glück bei dem jeweils anderen zu suchen, sondern vielmehr darin, den anderen selbst glücklich zu machen.

Verehrte Muslime,

für den Islam ist nicht nur die Schließung der Ehe und die Gründung einer Familie heilig, sondern auch deren Fortbestand und Schutz. So heißt es hierzu in einem Hadis unseres Propheten (s.a.v.): “Zeigt der Mann seiner Ehefrau Liebe und Zuneigung, und die Frau ihrem Mann, so zeigt Allah ihnen beiden Seine Barmherzigkeit. Wenn der Mann die Frau bei der Hand hält, so entrinnen seine Sünden seinen Fingerspitzen.” [3] Und in einem anderen Hadis ließ uns unser Prophet (s.a.v.) wissen: “Der Beste unter euch ist der, der seine Familie gut behandelt.” [4] Gefragt nach dem Menschen, der ihm am liebsten sei, antwortete unser Prophet (s.a.v.) zudem mit “Aischa!” [5] Ist dieser Rang, den seine Ehefrau bei ihm einnahm denn uns allen nicht ein schönes Vorbild.

Wir alle, die wir der Gemeinschaft unseres Propheten Muhammed (s.a.v.) angehören, der ein vorbildlicher Ehemann war, sollten uns nach diesem Vorbild richten. Dazu gehört, dass wir in guten wie in schlechten Zeiten, in Freude wie in Leid, in Wohlstand und Not stets zu unserem Ehepartner und unserer Ehepartnerin halten und dabei gegenseitig unsere Rechte und Pflichten wahrnehmen. Nicht vergessen dürfen wir dabei, dass das Fernbleiben von Verbotenem (haram) uns allen dabei behilflich sein wird, ein glückliches und zufriedenes Leben zu führen. Ein Abdriften in Verbote und Fehler ist niemandem dienlich und insofern nicht nötig. In diesem schönen Land möchten wir alle glückliche Familien sehen. Mein Wunsch ist es und daher bete ich zu unserem Herrn, dass Er eurem Familienglück Bestand geben möge.

[1] Hudschurat, 49/13.
[2] Rum, 30/21.
[3] en-Nebhani, el-Fethü l-Kebir I 276.
[4] Ahmed b. Hanbel, Musned II 329.
[5] Buhari, Meghazi 63.

Mustafa BİLGİN
Religionsbeauftrgater der DITIB-Moschee in Neumünster



 
 


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