DITIB-Landesverband Hessen e.V. hatte im Januar 2011 beim Hessischen Kultusministerium einen Antrag gestellt, um auf Grundlage des Artikels 7 Absatz 3 des Grundgesetzes bei der Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts als Gesprächs- und Kooperationspartner mitwirken zu dürfen.
Wir, der Vorstand des DITIB-Landesverbandes Hessen, haben die öffentliche Bekanntmachung der Hessischen Minister Jörg-Uwe Hahn (Minister der Justiz, für Integration und Europa) und Nicola Beer (Kultusministerin) am 03.07.2012 mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass unser Antrag von den islamwissenschaftlichen und religionsrechtlichen Gutachtern positiv beurteilt wurde und DITIB-Landesverband Hessen e.V. im Sinne des Art. 7 Abs. 3. GG eine Religionsgemeinschaft ist und als Kooperationspartner des Staates für die Erteilung des islamischen Religionsunterrichts geeignet ist.
Somit hat das Land Hessen die historische Chance als erstes Bundesland, ohne Sonder- oder Übergangsregelungen, streng nach den Vorgaben des Grundgesetzes in Kooperation mit dem DITIB-Landesverband Hessen den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht flächendeckend einzuführen.
Wir sind zuversichtlich, dass das Kultusministerium die Konsequenzen aus den Gutachten rasch überprüfen und sich für die Einrichtung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit dem DITIB-Landesverband Hessen e.V. entscheiden wird. In dem dieser Entscheidung anschließenden Gesprächs- und Kooperationsprozess werden wir ein konstruktiver Gesprächspartner sein, der immer ein offenes Ohr für die Empfehlungen aus der Gesellschaft hat. Unser Ziel wird es sein, mit dem hessischen Kultusministerium auf der Grundlage des gemeinsam erarbeiteten "Kerncurriculums islamische Religion", einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht einzuführen, der von allen in Hessen lebenden Muslimen akzeptiert und von der gesamten Gesellschaft geschätzt wird.
Wir sind in berechtigter Hoffnung, dass die Hessische Landesregierung dem selbstdefinierten und von beiden Koalitionspartnern beschlossenen Auftrag im Koalitionsprotokoll, legitimierter Ansprechpartner für die Erteilung des islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache zu finden, einen erfolgreichen Abschluss findet und noch in dieser Legislaturperiode in Kooperation mit dem DITIB-Landesverband Hessen e.V. der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht eingeführt wird. Die angestrebte rechtmäßige Lösung in Hessen wird allemal nachhaltiger sein als Übergangsregelungen oder Behelfskonstruktionen in anderen Bundesländern.
Wir danken allen, die im Prozess der Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Unterrichts konstruktiv mitgewirkt haben und in Zukunft mitwirken werden. Insbesondere möchten wir dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Justiz, für Integration und Europa Herrn Jörg-Uwe Hahn (und seinen engagierten Mitarbeiter im Ministerium) danken. Ohne seiner festen (politischen) Überzeugung, dass in Hessen die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts streng nach Vorgaben von Art. 7. Abs. 3 des GG zu ermöglichen ist, hätten wir diese Fortschritte nicht erzielt. Ebenso, danken möchten wir der hessischen Kultusministerin Frau Nicola Beer, ihrer Vorgängerin Frau Dorothea Henzler und allen Beteiligten des Kultusministeriums und den Mitgliedern des runden Tisches zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts.
Als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes wünschen wir uns eine integre Kooperations¬partnerschaft mit dem Land Hessen und hoffen auf ergebnisreiche Gespräche in den kommenden Monaten.
Fuat Kurt
Vorsitzender
DITIB-Landesverband Hessen e.V.