Die islamischen Religionsgemeinschaften DITIB und IGBW lehnen das vom Land vorgeschlagene Stiftungsmodell zur inhaltlichen Verantwortung des IRU in Baden-Württemberg ab.

Wir, die islamische Religionsgemeinschaft DITIB Landesverband Baden- Württemberg und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) werden uns an dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Stiftungsmodell für den Islamischen Religionsunterricht in dieser vorliegenden Entwurfsform nicht beteiligen. Stattdessen werden wir zur Erarbeitung verfassungskonformer Modelle eine unabhängige Expertenkommission einberufen.

Für uns ist die Erteilung des islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen ein sehr wichtiges Anliegen. Deswegen kooperieren wir bereits seit vielen Jahren mit dem Land im Rahmen eines Pilotprojektes, um Voraussetzungen für einen verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht zu schaffen. Ursprünglich war geplant nach Auslauf des Pilotprojektes die Trägerschaft des IRU, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, an die Religionsgemeinschaften zu übertragen.

Das Pilotprojekt wird nach mehrmaliger Verlängerung am Ende dieses Schuljahres auslaufen. Jetzt strebt die Landesregierung die Errichtung einer neuen provisorischen öffentlich-rechtlichen Stiftung zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts an. Die Errichtung einer staatlichen Einrichtung zur Erteilung von Religionsunterricht ist nach Überzeugung der Unterzeichner verfassungswidrig. Dieses Modell hebelt die Neutralitätspflicht des Staates aus, und greift massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein.

Wir bedauern, dass die Landesregierung diese Bedenken bei ihrem Vorschlag nicht berücksichtigt hat. Dabei haben sich die Religionsgemeinschaften von Anfang an, trotzt großer Bauchschmerzen, gesprächsbereit gezeigt und der Landesregierung Kompromissvorschläge gemacht. Diese wurden jedoch außer Acht gelassen. Der vorliegende Entwurf der Landesregierung geht weit über die Schmerzgrenze hinaus und ist für uns nicht vertretbar. Es würde auch einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Deshalb werden wir eine unabhängige Expertenkommission einberufen, die einerseits die einzelnen verfassungsbedenklichen und -widrigen Punkte des Entwurfes der Landesregierung offenlegt, um im nächsten Schritt verfassungskonforme Modelle zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts zu erarbeiten.

 

Kontakt:
Erdinc Altuntas, erdinc.altuntas@ditib.de
Landesvorsitzender der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB Landesverband Baden- Württemberg

Muhittin Soylu, msoylu@ig-bw.de
Landesvorsitzender der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW)

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