Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft

Köln, 23.05.2019: Seit 70 Jahren garantiert das Grundgesetz jedem Menschen, seiner Würde, Freiheit und seinem Recht auf freie Entfaltung Schutz vor staatlicher Willkür. Es ist das Instrument eines Jeden, sich gegen Grundrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. Daran müssen sich Gesetze, politische Entscheidungen und Prozesse, ja sogar gesellschaftliche Fehlentwicklungen messen lassen.

Gleichwohl steht das Grundgesetz auch immer wieder vor aktuellen Herausforderungen für die Grund- und Menschenrechte in Deutschland.

Seit 70 Jahren garantiert das Grundgesetz im Übrigen nicht nur jedem Menschen Schutz vor staatlicher Willkür, sondern auch den Religionsgemeinschaften – um mal nur eine aktuelle Herausforderung herauszustellen.

Die DITIB-Landesverbände sind Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes und erfüllen die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Verwunderlich bleibt also, dass nach wie vor über verschiedenste Wege in den einzelnen Bundesländern den Schülern grundgesetzwidrigen Religionsunterricht zugemutet wird. Auch die Lösungen an einigen Hochschulen zur Etablierung der Islamischen Theologie, insbesondere in Berlin, gehen an den grundgesetzlichen Bestimmungen vorbei. Zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft werden immer wieder neue Hürden aufgestellt und vorliegende Gutachten immer wieder angezweifelt.

Der Staat agiert dabei teils willkürlich auf Zuruf politischer Akteure oder aber reflektorisch auf mediale Agenda und befindet so darüber, für wen unsere Grundrechtsordnung gelten soll und für wen nicht. Denn nach unserem Grundgesetz haben Religionsgemeinschaften einen Anspruch auf bestimmte Rechte, unabhängig von politischer Erwünschtheit oder gar unzulässigem politischen Gestaltungswillen. Der Staat darf seine grundgesetzlich bestimmte weltanschaulich neutrale Position nicht verlassen und darf darin auch nicht zwischen den Religionsgemeinschaften unterscheiden.

Dass durch fundamental verfassungswidrige Geisteshaltungen im Gewande einer scheinbar aufgeklärten, liberalen Kritik den muslimischen Religionsgemeinschaften, insbesondere der DITIB, dieser grundgesetzliche Anspruch vorenthalten werden soll, ist ein Makel für das Grundgesetz.

Die DITIB war die erste muslimische Religionsgemeinschaft, die sich bereits zur Gründung 1984 ausdrücklich per Satzung zum Grundgesetz bekannte. Dieses Bekenntnis zum Grundgesetz findet sich in den Satzungen aller DITIB-Landesverbände und aller DITIB-Moscheegemeinden wieder. Auch wir kämpfen für die Wahrung und Stärkung der Grundrechte. Gerade in angespannten Zeiten müssen wir den Rechtsstaat besonders engagiert verteidigen, denn Freiheitsrechte sind das Fundament unserer Gesellschaft, unseres Zusammenlebens.

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