Europäischer Gerichtshof ebnet Weg für Diskriminierung

Köln, 16.03.2017: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat leider zulasten der Religionsfreiheit über die Grundsatzfrage entschieden, ob Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuches untersagen können, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind.

Damit sind Angehörige aller religiösen Gruppen der Willkür eines Arbeitgebers ausgesetzt, wenn der Arbeitgeber sich für ein Verbot weltanschaulicher Zeichen entscheidet.

Das Urteil erschreckt. Es kann nicht sein, dass Juden auf ihre Kippa, Musliminnen auf ihre Kopfbedeckung oder Christen auf das Kreuz auf dem Arbeitsplatz verzichten müssen, nur weil der Arbeitgeber dies nicht wünscht. Das Urteil kann dazu führen, dass betroffene Gruppen langfristig vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gedrängt werden.

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, und darf nicht auf ein Freizeitrecht degradiert werden. Die Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung frei zu bilden, und seine Religion oder Weltanschauung ungestört nicht nur in seiner privaten Umgebung auszuüben, ist eine Errungenschaft, die mit dem Urteil des EuGH infrage gestellt wird.

Es geht daher in diesem Urteil eben nicht nur um eine arbeitsrechtliche, sondern um eine umfassende gesellschaftliche Frage. Dieses Urteil schafft keine Rechtssicherheit, sondern liefert die Voraussetzungen dafür, religiöse Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu diskriminieren und auszuschließen. In dieser Feststellung schließen wir uns den Einschätzungen der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, an. Der Europäische Gerichtshof ebnet mit diesem fatalen Urteil den Weg für Diskriminierung.

Nichts weniger als das Verständnis und die Grundlagen von Toleranz, Akzeptanz und Respekt werden damit als die Grundlagen der Liberalität und des Pluralismus der europäischen Gesellschaften in Frage gestellt und aufgeweicht. Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit diesem neuen Urteil besonnen umgeht und den gesellschaftlichen Kollateralschaden möglichst abwendet.

 

DITIB-Bundesverband

 

Die Stellungnahmen des DITIB-Bundesfrauenverbandes (BDMF) zu dem Urteil: PDF-Dosyası

 

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