DITIB schließt sich der Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes an: Hasskriminalität gehört in die Polizeistatistik

Köln, 09.04.2015: Die aktuelle Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle (07.04.2015, LINK: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2015/Hasskriminalitaet.html) fordert eine Erfassung von Hasskriminalität und ein entsprechendes Rechtsgutachten von Professor Dieter Kugelmann (Deutsche Hochschule der Polizei Münster) unterstreicht zudem den Handlungsbedarf auch bei der Aus- und Fortbildung der Polizei.

Prof. Dr. Nevzat Aşıkoğlu, Vorstandsvorsitzender des DITIB-Bundesverband, konkretisiert: Die Forderung nach einer eigenen Erfassung von Hasskriminalität, insbesondere von  Übergriffen auf Moscheen und Muslime, sind besonders zu unterstützen. Wir beklagen schon seit Jahren, dass es keine belastbaren, verlässlichen und offiziellen Zahlen diesbezüglich gibt, da Übergriffe auf Moscheen oder Muslime unter den Aspekt „Rassismus“ auf eine politische Motivation subsummiert werden. Wenn jedoch bereits in den Ermittlungen ein rassistischer, rechter Hintergrund ausgeschlossen wird, werden diese zwar in der Kriminalitätsstatistik erfasst, jedoch unter anderen, später nicht mehr den Opfern zuzuordnenden Kategorien. Daher gibt es keine verlässlichen, offiziellen Zahlen, die die bedauerlichen Steigerungen in den letzten Jahren anhand der Polizeistatistik nachzeichnen. Schon der Anstieg vor allem rechtsmotivierter Straftaten allein in NRW zeigt, dass immer mehr religiöse Minderheiten Opfer von Diskriminierung und Strafdelikten werden. Allein jedoch der Anstieg der Übergriffe auf Moscheen und Muslime in den letzten Jahren ist noch bedenklicher – wenn dies entsprechend erfasst werden würde.

Die Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, in dieser Debatte Hasskriminalität eine Neuausrichtung polizeilicher Ermittlungsarbeit, insbesondere schon durch entsprechende Aus- und Fortbildungen in der Erfassung von Straftaten und der Kette der Strafverfolgung, unterstützen wir sehr. Dies allein ist schon eine folgerichtige Konsequenz aus den NSU-Morden, die ebenfalls jahrelang als „Dönermorde“ betitelt wurden, da sie nicht eindeutig einer rechten Motivation zuzuordnen waren.

Aus unserer Betroffenheit und Erfahrungswerten sind wir mit unserer DITIB-Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle (LINK: http://www.ditib-antidiskriminierungsstelle.de/index.php) und DITIB-Akademie gerne bereit, uns diesbezüglich mit entsprechenden Angeboten für die Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz einzubringen, um für ein Bewusstsein unabhängig von politisch motivierten Gewalttaten unter der Kategorie „Hasskriminalität“ zu sensibilisieren.

Der kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf, der vor allem auf das Strafmaß abzielt, ist nicht ausreichend, wenn diese Taten nicht in einer eigenen Kategorie „Hasskriminalität“ erfasst werden. Nur so nämlich können Entwicklungen aufgezeigt und wirksame Gegenmaßnahmen im Sinne der Opfer ergriffen werden und die notwendige Sensibilität, Empathie und das Bewusstsein um die „Opfer der Hasskriminalität“ entwickelt werden.“

 

Pressestelle
DITIB-Bundesverband

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Wir verwenden außerdem Dienste zur Analyse des Nutzerverhaltens und zum Einblenden von Werbung. Um weitere Informationen zu erhalten und ein Opt-Out-Verfahren einzuleiten klicken Sie bitte auf „Weitere Informationen“.