Gerichtsentscheidung zum Kopftuch macht Missstände deutlich!

Presseerklärung der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2013:

Mit großer Freude haben wir den aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az. 26 K 5907/12) zur Kenntnis genommen, mit dem in für unseren Rechtsstaat vorbildlicher Weise die Kreisverwaltung Mettmann darüber belehrt wurde, dass das Tragen eines Kopftuchs kein Hindernis ist, um als Verwaltungsbeamtin zu arbeiten.

Mit dem Beschluss und der damit ausgedrückten Würdigung des konkreten Sachverhalts weist das Verwaltungsgericht auch auf weitere Missstände hin, die im zunehmend islamfeindlichen Klima unserer Tage aus dem Blick einer durch einseitige und tendenziöse Berichterstattung hysterisierten Gesellschaft geraten sind.

Es ist nun die Pflicht der Landesregierung, durch konsequentes und verantwortungsvolles Handeln generelle Beschäftigungsmöglichkeiten für muslimische Frauen mit Kopftuch in der Verwaltung zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund haben islamische Verbände – allen voran die DITIB Landesverbände - stets darauf hingewiesen, dass das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen eine negative Ausstrahlung auf die Haltung auch privater Arbeitgeber und staatlicher Arbeitgeber in anderen öffentlichen Tätigkeitsbereichen hat. Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr, wie sogar staatliche Arbeitgeber das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen als allgemeine Ächtung erkennbarer muslimischer Symbole im Arbeitsleben missverstehen. Die Landesregierung sollte diese, das Erwerbsleben aller Frauen mit Kopftuch auf dramatische Weise eingrenzende Wirkung erkennen, und das gesetzliche Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen aufheben.

DITIB-Landesverbandsvorsitzender Ersin Özcan bemerkt dazu: „Wir Muslime wünschen uns Einigkeit in einer vielfältigen Gesellschaft - und nicht Uniformität. Wir wünschen uns den Respekt vor dem Recht und dem Rechtsstaat – und nicht die Abschaffung von Grundrechten, dort wo sie mit diskriminierenden Vorurteilen kollidieren. Wir wünschen uns Freiheit als gelebtes Fundament unserer Gesellschaft – und nicht als willkürliche Gnade der Mehrheitsgesellschaft.“

Die Islamische Religionsgemeinschaft DITIB-NRW wurde am 10.09.2013 (als Zusammenschluss bestehender DITIB-Landesverbände) gegründet und vertritt 312 Vereine, darunter 253 Moscheegemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Vorstand
DITIB-Landesverband NRW

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