Köln, 09.01.2020: Die Türkisch-Islamische Union DITIB geht in die zweite und finale Phase der Ausbildung von religiösem Personal für seine Moscheegemeinden und stellte heute ihr Ausbildungsprogramm in der Internationalen Jugendbegegnungsstätte (der ZSU GmbH) in Dahlem im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Öffentlichkeit vor.
Kazım Türkmen, Vorstandsvorsitzender des DITIB-Bundesverbands, erläuterte in seiner Eröffnungsrede, dass dieser Schritt nicht nur für DITIB ein historischer Schritt sei, sondern für ganz Deutschland. „Neue Zeiten erfordern neue Lösungen für neue Bedürfnisse, die mit Althergebrachtem nicht mehr zu bewerkstelligen sind. Sie sehen auch unterschiedliche Schwerpunkte und Ausrichtungen entsprechend der Pluralität im Islam.“ Herr Türkmen erläuterte, dass der Begriff Imam nur die Aufgabe des Vorbetens beschreibe. „Seelsorgearbeit, Vorbeten, religiöse Unterweisung und Betreuung zu verschiedenen Anlässen wie Geburt, Tod oder Hochzeiten, Unterricht an Wochenenden für die Kinder und Jugendlichen in der Moschee, das Predigen am Freitag und an den Festtagen sind nur einige Beispiele. Daher reden wir hier von Religionsbeauftragten, auch wenn sich der Begriff noch etablieren muss.“
„Das Studium der islamischen Theologie ist jedoch eine theoretisch akademische Ausbildung, also keine praktische. Dies gilt genauso für unser UIP Programm (Internationales Studium für Theologie) wie auch das Studium in Deutschland. Diesem Bedarf versuchen wir nun durch dieses Seminar nachzukommen. Wir beginnen heute mit der ersten Gruppe von zweiundzwanzig Theologinnen und Theologen, die in den nächsten zwei Jahren zu Religionsbeauftragten ausgebildet werden. Weitere Gruppen werden zeitnah folgen.“ so Herr Türkmen weiter.
Staatssekretär Dr. Marcus Kerber vom Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat begrüßte in seiner Grußrede diesen Schritt der DITIB ausdrücklich: „Dieser Tag ist ein wichtiger Tag: Der größte Dachverband islamischer Gemeinden in Deutschland beginnt mit der praktischen Ausbildung religiösen Personals – von Imamen, Predigern und Predigerinnen, Gemeindepädagoginnen und -pädagogen – in Deutschland und auf Deutsch.“
Weiterhin stellte Herr Dr. Kerber klar: „Die Ausbildung und der Einsatz von religiösem Personal ist eine Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem deutschen Grundgesetz. […] In der Presse war seither einiges darüber zu lesen, unter anderem, dass sich der Staat mit seiner möglichen Unterstützung der Osnabrücker Initiative gegen die großen Dachverbände, unter anderem gegen DITIB, richte. Ich will hier und heute als Vertreter der Bundesregierung sagen: Das ist nicht so!“
Frau Şeyda Can, Leiterin der DITIB Akademie, stellte den zahlreichen Gästen die Anforderungen an die Teilnehmer und das Konzept der Ausbildung ausführlich vor. Dabei betonte Sie, dass die Teilnahme an der Ausbildung zum Religionsbeauftragten offen für alle Akademiker aus dem Bereich der islamischen Theologie sei, unabhängig von der Verbandszugehörigkeit. Zudem ist die Teilnahme von Akademikern der Standorte möglich, wo DITIB im Beirat der Zentren der Islamischen Theologien vertreten ist.
Weitere Fragen der anwesenden Presse beantworten Abdurrahman Atasoy, Generalsekretär DITIB-Bundesvorstand, und Frau Can gemeinsam.
Bei der Auftaktveranstaltung waren neben Herrn Staatssekretär Dr. Marcus Kerber, auch Herr Dr. Mathias Belafi (Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen), Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften und der Universitäten, zahlreiche Vertreter der DITIB-Landesverbände und den Religiösen Beiräten der DITIB anwesend.
Nach der Veranstaltung begannen die zweiundzwanzig Teilnehmer/innen mit der ersten Seminarwoche.