Im Zusammenhang mit der Eröffnungsfeier der DITIB Zentralmoschee in Köln am 29.09.2018 wurde mit nächtlichem Verfügungsschreiben der Stadt Köln vom 28.09.2018 die Durchführung von jeglicher Tätigkeit, „die eine Wirkung insbesondere durch Ton- und Videoübertragungen in den öffentlichen Raum außerhalb des Moscheegeländes zur Folge hat“, untersagt.
Entsprechend dieser Verfügung wird eine Veranstaltung und Versammlung, die über die Grenzen der Zentralmoschee hinausgeht, nicht erlaubt.
Demgemäß wird die Veranstaltung nur mit geladenen Gästen auf der Platzfläche der Moschee durchgeführt werden.
Mit Bedauern entgegnet DITIB dieser Verfügung und kann die Begründungen nicht nachvollziehen. Gemäß unseres Respektes gegenüber dem Recht folgen wir der angeordneten Aufgabe, diesen Untersagungsbeschluss der Verwaltung der Öffentlichkeit hochachtungsvoll mitzuteilen.