Stellungnahme über den Fall zum Religionswechsel

In der Religion des Islam ist für die Apostasie oder Konversion keine Todesstrafe vorgesehen.

Manche Praktiken in der Geschichte müssten als Entscheidungen betrachtet werden, die in ihren eigenen  politischen Voraussetzungen in ihrem Zeitalter aus politischen Erwägungen getroffen worden sind.

Von Grund auf ist eine der wichtigsten Prinzipien der Religion des Islam, dass es „keinen Zwang in Angelegenheiten des Glaubens“ (Koran 2:256) gibt.  In unserem erhabenen  gnadenreichen Koran  ist im Falle des Religionswechsels keine Todesstrafe vorgesehen. Ganz zum Gegenteil hat er die Religions- und Gewissensfreiheit garantiert, in dem er das Prinzip „Euch eure Religion und mir meine Religion“ (Koran 109:6) festgelegt hat.

Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüße

Rıdvan ÇAKIR
Präsident der DITIB

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