Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen noch entwicklungsfähig

Köln, 11.10.2012 – Ein erster Gesetzentwurf des Bundesministerium für Justiz zur Beschneidung von Jungen ist am vergangenen Mittwoch vom Kabinett verabschiedet worden. Die Türkisch Islamische Union (DITIB) hält einen Regelungsversuch des Bundesministeriums der Justiz zur Beschneidung von Jungen für geboten und begrüßt daher diesen Vorstoß ausdrücklich, hält jedoch den vorgelegten Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht in allen Punkten für gänzlich zustimmungswürdig.

So hatte die DITIB in einer Anhörung zum Gesetzentwurf am 28.09.2012 im Justizministerium in Berlin bereits ihre Bedenken mündlich und in einer Stellungnahme vom 1. Oktober 2012 dann auch schriftlich geäußert. Zu begrüßen wäre, wenn diese Verbesserungsvorschläge, die vor der Endfassung des Entwurfs eingebracht wurden, auch entsprechend Eingang finden.

Insbesondere hatte die Türkisch-Islamische Union DITIB darauf hingewiesen (s. PDF-Dokument im Anhang), dass die Verknüpfung an ein nicht genauer definiertes „Kindeswohl“ eine Schwachstelle darstellt, die nur geeignet ist, die Straffreiheit einer Beschneidung bei Jungen kasusbezogen jedes Mal neu zu „verhandeln“. Rechtssicherheit hingegen sollte per definitionem und gerade mit dem initiierten Gesetzentwurf keine „Verhandlungssache“ mehr sein.


 Stellungnahme_DITIB_Beschneidung_Referentenentwurf_05102012 (Download als PDF)

Vorstand
DITIB-Dachverband

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