Köln, 15.02.2011: Aktuelle Äußerungen und Nachrichten zur Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen nach der Nürnberger Tagung der DIK zeigen, wie hoch das Thema auf der Agenda von Regierung, Öffentlichkeit, muslimischen Verbände und Religionsgemeinschaften steht. Gerade die Unterstützung und Anmerkungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sind in der Anerkennungs- und Einführungsdebatte besonders hervorzuheben. Die Nachrichten zeigen einen Optimismus, den wir teilen. Als Dachverband DITIB Köln, aber auch durch die muslimischen Religionsgemeinschaften der DITIB-Landesverbände wollen wir diesen gemeinsamen Prozess verstärken und unseren konstruktiven Beitrag dazu leisten.
Am 10. Januar 2011 hat die Religionsgemeinschaft DITIB-Landesverband Hessen den Antrag zur Anerkennung als offizieller Gesprächs- und Kooperationspartner für die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen gestellt. Der DITIB Landesverband Hessen, der defacto eine Religionsgemeinschaft darstellt, hat damit einen wichtigen und verantwortungsbewussten Schritt getan.
Der im Grundgesetz verankerte Religionsunterricht (Artikel 7 Absatz 3), setzt das Vorhandensein einer Religionsgemeinschaft zur Erteilung des Unterrichts voraus. Dieser Antrag im Sinne des Grundgesetztes dient folglich dem Zweck, als muslimische Religionsgemeinschaft bei der Planung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichtes als Partner des Landes zu agieren. Diese Anerkennung als Kooperationspartner ist vergleichbar der anderer Religionsgemeinschaften, mit dem Ziel, für Schüler der muslimischen Glaubensgemeinschaften im Einklang mit der islamischen Theologie und wissenschaftlich-pädagogischer Kriterien, einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht zu ermöglichen.
Der Dachverband DITIB Köln beobachtet diese Entwicklung zur Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Hessen mit großer Zustimmung. Dass der bekenntnisorientierte Religionsunterricht nicht nur den landesrechtlichen Rahmenbedingungen, sondern vor allem auch den Erwartungen und Bedürfnissen der Basis der muslimischen Glaubensgemeinschaften entsprechen muss, ist unbestritten.
Es ist ferner festzustellen, dass erste Impulse über Hessen hinaus auch für ganz Deutschland richtungweisend sind. Nach der Antragseinreichung des DITIB-Landesverband Hessen haben wir als Dachverband außergewöhnlich viele unterstützende, zustimmende und dankende Zuschriften von Einzelpersonen und Organisationen gleichermaßen erhalten. Es freut auch uns, dass diese längst fälligen Initiativen und Entwicklungen von gegenseitiger Unterstützung und breiter Zustimmung getragen werden. Diese positiven Rückmeldungen und öffentlichen Unterstützung mit der Allgemeinheit zu teilen, ist uns ein großes Bedürfnis, spiegeln sie doch die Erwartungen und Hoffnungen wieder, die mit der Antragsstellung einhergehen.
Wir unterstützen den Antrag des DITIB-Landesverband Hessen, der im geläufigen Sinne als Religionsgemeinschaft zur Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen zweifelsfrei eine erfolgreiche Arbeit liefern wird. Eine positive Entscheidung des Landes Hessen wird zum Wohle der muslimischen Glaubensgemeinschaften und dem Gemeinwohl gleichermaßen sein. Der DITIB Dachverband ist zur technischen und inhaltlichen Unterstützung dieser Bemühungen allzeit bereit.
DITIB Dachverband