Gläubigen die Möglichkeit zu eröffnen, das Gebet zu verrichten, sollte eine Selbstverständlichkeit sein und nicht erstritten werden

Das aktuelle Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Gebet eines muslimischen Schülers in der Schule berücksichtigt die Stellung des Gebetes als Hinwendung

des Einzelnen zum Schöpfer nicht ausreichend. Bedauerlich ist, dass anerkannte, islamisch-theologische Institutionen wie unser Verband zur Stellungnahme nicht angefragt wurden, sondern vielmehr laienhaft das Gebet eines Muslims bewertet wurde. Es ist bedauerlich, wenn selbst in der  Urteilsbegründung eine Zweckentfremdung des Gebetes per se unterstellt wird. Unverständlich und vorurteilbehaftet ist es weiter, das muslimische Gebet pauschal als Gefahr für den Schulfrieden zu verurteilen, das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Religionsfreiheit zu beschränken und damit die  weltanschauliche Neutralität der Schule höher zu bewerten. Daher wären folglich alle religiösen Symbole, religiöse Handlungen oder Vermittlung religiöser Inhalte an ebendiesen weltanschaulich-neutralen Schulen zu verbieten.

 

Das Urteil mitsamt der Urteilsbegründung wird bei vielen Muslimen auf Entsetzen und Unverständnis stoßen. Erfreulich ist, dass die endgültige Entscheidung  wegen der grundsätzlichen Bedeutung des zu beurteilenden Falles einem  höheren Gericht überlassen wurde.



Vorstand DITIB-Dachverband

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