Höchststrafe für Mörder von Marwa El-Sherbini

Die abscheuliche Tat im Dresdner Gerichtsgebäude am 01.07.2009 gegen Frau Marwa El-Sherbini bleibt nicht unbestraft. Das Gericht hat den Täter als Mörder von  Marwa El-Sherbini zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Schuld- und Tat-angemessen ist, dass das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Damit ist gewährleistet, dass der Mörder nicht vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Die Feststellungen des Gerichts belegen weiter, dass die angerichtete Bluttat besonders verwerflich war.

DITIB-Vorsitzender Sadi Arslan sagte: „ Die Richter haben zweifelsfrei die Tat als Mord beurteilt. Ich spreche den Verwandten und Freunden von Marwa El-Sherbini unser Beileid aus.  Wir sind glücklich darüber, dass bereits unmittelbar nach der grausamen Tat Viele ihre Anteilnahme erklärt, die Tat verabscheut und ihre Solidarität und Unterstützung für ein friedliches Miteinander der Kulturen und Religionen in Deutschland ausgesprochen haben. Unter den Friedliebenden ist kein Platz für Rassismus und Islamfeindlichkeit.“

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