19. Februar 2023 – Der antimuslimisch-rassistische, antisemitische und rechtsextremistische Terroranschlag in Hanau 2020 jährt sich zum dritten Mal:
Drei Jahre sind nach dem Anschlag vergangen. Die betroffenen Familien Kurtović, Gültekin, Păun, Gürbüz, Saraçoğlu, Velkov, Hashemi, Unvar und Kierpacz ringen und kämpfen seit drei Jahren für eine lückenlose Aufklärung des Anschlags, in dem sie ihre Nächsten und Liebsten verloren haben. Nicht viel hat sich verändert seit dieser Zeit, weder das Wording, noch die Handhabung seitens Politik und Verantwortlichen, auch nicht die Aufklärung ungeklärter Fragen und des behördlichen Versagens.
Drei Jahre sind vergangen, der Untersuchungsausschuss in Wiesbaden versucht zu ermitteln und es ist auch nicht zu erwarten, dass es zu einer kompletten Aufklärung kommt. Wenn es darum geht, sich über Betroffenenleid lustig zu machen, wie es von manchen politischen Verantwortungstragenden des Untersuchungsausschusses bezüglich des verschlossenen Notausgangs des Anschlagsortes vernommen wurde, oder um eine der Rechtstaatlichkeit entsprechenden Aufklärung, sieht es um den Anschlag in Hanau eher schlecht aus.
Blicken wir aus einer anderen Perspektive auf Hanau, hat sich die Veränderung des Wordings immer noch nicht durchgesetzt. Manche betiteln den Anschlag als ein Vergehen eines paranoid Schizophrenen, für den beinahe bemitleidenswerte Gefühle aufkommen. Manche gesellschaftliche Akteure bezeichnen die Angriffe als Mordserien. Weder eine Persönlichkeitsstörung, noch Mordserien, liefern eine wissenschaftlich basierte Erklärung für das Vergehen in Hanau. Vergegenwärtigen wir in Ruhe und mit Unvoreingenommenheit beispielsweise das Bekennerschreiben des Hanau-Attentäters und untersuchen es bezüglich seines sozial hergestellten Charakters, so ist eine antimuslimisch-rassistische, antisemitische sowie rechtsextremistische Mentalität nachweisbar. Außerdem liegt es in der Natur der Sache, dass ein solcher rechtsextremistischer, Muslime hassender Rassist, als eines seiner primären Ziele das Verbreiten von Angst und Furcht bezweckte; das er ja auch erreichte. Es ist angebracht, wenn nicht unabdingbar, die Tat nicht nur als eine Tat anzurufen, sondern sie als einen terroristischen Anschlag anzuerkennen, welcher der antimuslimisch-rassistischen, antisemitischen und rechtsextremistischen Gesinnungen und Handlungsfähigkeit des Attentäters geschuldet ist.
Dieser Terrorangriff wurde verübt, weil der Täter Kind des antimuslimisch-rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Milieus ist. Es deutet sich auch keine Anerkennung der Fehlerkultur an. Fehler, Versagen werden nicht eingestanden, die die Hanauer Betroffenenfamilien trüben und verunsichern; sie fühlen sich im Stich gelassen. Eine demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung lebt nicht nur davon, dass das Behördenversagen von den jeweiligen Verantwortlichen zugegeben wird, sondern vielmehr müsste mit diesen Zugeständnissen eine rechtsstaatliche Anstrengung und polizeiliche Aufklärungsleistung erfolgen, die nicht von Betroffenenfamilien und Hinterbliebenen hätte in Gang gesetzt werden sollen. Es sind drei Jahre nach dem antimuslimisch-rassistischen und rechtsextremistischen Terroranschlag in Hanau vergangen, aber immer noch sind wir als Gesellschaft, was das Wording und die Verantwortungsübernahme angeht, nicht viel weiter als vor drei Jahren.
In diesem Sinne wünschen wir allen aus dem Leben Gerissenen Allahs Segen und Frieden; ihren Hinterbliebenen und Familien Geduld und viel Kraft in ihrem Kampf um eine lückenlose Aufklärung.
Im Gedenken an:
Hamza Kurtović, Gökhan Gültekin, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Said Nesar Hashemi, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov
DİTİB Antidiskriminierungsstelle