DITIB im Recht

Köln,11.06.08: Die DITIB hat den Streit um die Rechtmäßigkeit der Namensnennung der „Vereinigung Alevitische Gemeinde Deutschland“ in der Presseerklärung mit der Überschrift „Gegenwärtige Debatte um Jugendkriminalität ist Ausgrenzungspolitik“ gewonnen.

Vom Amtsgericht Köln wurde die Rechtsauffassung der DITIB in allen Punkten bestätigt und damit der Eilrechtsschutzantrag der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. (AABF) zurückgewiesen. Insbesondere wurde festgestellt, dass die DITIB mit der Wiedergabe der Unterzeichner der Presserklärung nicht unbefugt den Namen der AABF benutzt hat.

Das Gericht wies darauf hin, dass auch ein nicht rechtsfähiger Verein Träger einer Meinungsbildung sein könne und die AABF kein Anspruch auf Unterlassung der Nennung des Namens „Vereinigung Alevitische Gemeinde Deutschland“ als Unterzeichner der Presseerklärung habe. Anderslautende AABF-Erklärungen sind daher falsch.

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