Gründung und Struktur
Am 05.07.1984 wurde die DITIB in der Mitgliederversammlung von 135 bereits bestehenden Vereinen als bundesweiter Dachverband nach bürgerlichem Recht gegründet. Mittlerweile gehören annähernd 1000 Vereine dazu, darunter aktuell 858 Moschee-Gemeinden.
Über den 2009 begonnenen Neustrukturierungsprozess wurden 8 Landes- und 8 Regionalverbände und jeweils entsprechende Frauen- und Jugendverbände gegründet. Mit der Gründung des muslimischen Bundesfrauen- und Bundesjugendverbandes, den Eltern- und Seniorenvertretungen und den Schulreferaten für den Islamischen Religionsunterricht in den jeweiligen Landesverbänden wurden weitere richtungweisende Schritte unternommen.
Diese DITIB-Verbandsstrukturen und DITIB-Ortsgemeinden sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige, eingetragene und gemeinnützige Einrichtungen, die nach den gleichen Prinzipien und satzungsgemäßen Zwecken des DITIB-Bundesverbandes arbeiten.
Der DITIB-Bundesverband als Religionsgemeinschaft ermöglicht, organisiert und begleitet die Religionspraxis für Muslime. Der DITIB-Bundesverband und die in diesem Verband organisierten Strukturen sind in ihrer Funktion zuvorderst religiöse Dienstleister. Darüber hinaus sind aus den religiösen Geboten und der daraus resultierenden Verantwortung auch soziale Dienste für Muslime Teil des Leistungsspektrums.
DITIB ist heute die mitgliederstärkste muslimische Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland und hat sich mit ihren religiösen und sozialen Dienstleistungen als eine der wichtigen Säulen der Gesellschaft auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene etabliert. Die DITIB ist für Muslime und Nicht-Muslime gleichermaßen ein verlässlicher, kompetenter und solidarischer Partner.
Zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele und Zwecke werden die Aktivitäten in Verantwortung der durch die Gemeindemitglieder gewählten Vorstände auf lokaler, Landes- und Bundesebene ehrenamtlich ausgeübt.