Zu den Durchsuchungen von Privatwohnungen durch die Generalbundesanwaltschaft

Köln, 15.02.2017: Auf Antrag der Generalbundesanwaltschaft wurden heute Morgen vier Privatwohnungen von Geistlichen in NRW und RLP durchsucht. 

Die Ermittlungen richten sich nicht gegen den DITIB-Verband, nicht gegen DITIB-Mitarbeiter und auch nicht gegen die DITIB-Moscheen. Nach Informationen der Bundesanwaltschaft werden vier Geistliche beschuldigt, Informationen gesammelt und weitergegeben zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Generalbundesanwaltschaft die Durchsuchung von vier Privatwohnungen verfügt und vollziehen lassen. Es handelt sich ausschließlich um Privatwohnungen, nicht um DITIB-Vereinsräume. 

Mit der Generalbundesstaatsanwaltschaft wurde unverzüglich Kontakt aufgenommen und die Unterstützung bei den Ermittlungen seitens DITIB zugesagt.

Die Durchsuchungen von Privatwohnungen von muslimischen Geistlichen haben in der muslimischen Gemeinschaft zu Irritationen geführt, zumal DITIB seit Bekanntwerden der Vorwürfe intensiv um Aufklärung bemüht ist.

DITIB wird die Generalbundesanwaltschaft bei der Aufklärung der Vorwürfe weiter unterstützen.

 

DITIB-Bundesverband

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