Köln, 11.10.2021: Die Entscheidung der Stadt Köln zum zweijährigen Modellprojekt „Öffentlichen Gebetsruf“ begrüßt die DITIB ausdrücklich. Dies ist Ausdruck der Beheimatung der Muslime, die bereits seit Generationen in Deutschland als selbstverständlicher Teil der deutschen Gesellschaft leben. Muslime werden längst in Deutschland geboren, leben und sterben hier, und werden hier bestattet.
In anderen Städten ist der öffentliche Gebetsruf zum Freitagsgebet längst möglich und unproblematisch. Die Entscheidung der Stadt Köln wäre insofern nicht bundesweit einmalig, sondern reiht sich in diese Kette der gegenseitigen Toleranz und Akzeptanz ein.
Die älteste Moschee im DITIB-Verband besteht seit 1961. Dass Moschee-Gemeinden ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Religionsfreiheit im Sinne einer Konfliktminimierung zugunsten der gesellschaftlichen Wahrnehmung nicht eingefordert haben, war immer den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschuldet.
Doch Zeiten ändern sich, und damit auch die Vielfalt und Akzeptanz unserer Gesellschaft. So unterliegt auch der politische und gesellschaftliche Zeitgeist immer einem Wandel und ist Ausdruck von Entwicklungen und Realitäten. Der öffentliche Gebetsruf selber ist genaugenommen eine Verwaltungsaufgabe, da die städtische Verwaltung die Einbettung des religiösen Lebens nach geltendem Recht und geltenden Auflagen des öffentlichen Raums regelt. Zudem versieht die Stadt Köln das zweijährige Modellprojekt mit zusätzlichen Auflagen (Informationspflicht der Nachbarschaft und Ansprechpartner für selbige).
So zeugt auch die 2008 von der Stadt Köln zum Moscheebau geforderte Vereinbarung zum Verzicht auf den öffentlichen Gebetsruf von einem Zeitgeist, der immer wieder und aktuell neu verhandelt wird. Wie die Umsetzung in der Zentralmoschee erfolgen kann, wird intern noch beraten und danach erst mit der Stadt Köln besprochen werden. Eine Antragstellung für den öffentlichen Gebetsruf gibt es daher bislang nicht.