Köln, 08.03.2013: Das Landgericht Köln hat mit heutigem Urteil die Klage auf Zahlung von restlichen Werklohn gegen DITIB abgewiesen.
Bekir Alboğa, Sprecher und stellv. Generalsekretär des DITIB-Bundesvorstandes: „Das Urteil bestätigt, dass die DITIB im Recht war und ist. Dieses Urteil wird den Baufortschritt positiv beeinflussen, aber auch die öffentliche Wahrnehmung der Auseinandersetzung um den Moscheebau und das Renommee der Bauherrin DITIB. Die Versachlichung der Diskussion um den Moschee-Bau stand für uns immer im Vordergrund. Die Fertigstellung des Bauprojektes als ein Ort des Gebets und verschiedenster Begegnung naht, worauf wir uns alle mit diesem Urteil zu Recht freuen dürfen.“
In dem Bauprozess verlangte die Rohbaufirma von DITIB zusätzlich über zwei Millionen Euro. DITIB hatte zuvor den Vertrag gekündigt. Das Gericht erachtet die Kündigung mit dem heutigen Urteil als wirksam. Das Gericht stellte ferner klar, dass die Rohbaufirma vertraglich geschuldete Leistungen nicht mängelfrei erbracht und auch nicht richtig abgerechnet hat.
Pressestelle
DITIB-Dachverband